Schnittstelle für Drohnenhersteller
Drohnenhersteller bestimmter Drohnen sind verpflichtet, Drohnen der Klassen C1 bis C3 oder entsprechende Zusatzgeräte mit einer Funktion zur Geo-Sensibilisierung auszustatten. Mit dieser Funktion kann das UAS eine potenzielle Verletzung der Luftraumgrenzen gemäß § 21h LuftVO erkennen und Fernpiloten vor dem Einflug warnen, so dass diese sofortige und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung dieser Verletzung ergreifen können.
Über das Portal zur Geo-Sensibilisierung, welches durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zur Verfügung gestellt wird, haben Drohnenhersteller der Klassen C1, C2 und C3 gem. Teil 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 die Möglichkeit, diese Geobasisdaten herunterzuladen. Um die Geobasisdaten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH über das bereitgestellte Formular, um einen User-Account zu erhalten.