Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

Schnittstelle für Drohnenhersteller

Drohnenhersteller bestimmter Drohnen sind verpflichtet, Drohnen der Klassen C1 bis C3 oder entsprechende Zusatzgeräte mit einer Funktion zur Geo-Sensibilisierung auszustatten. Mit dieser Funktion kann das UAS eine potenzielle Verletzung der Luftraumgrenzen gemäß § 21h LuftVO erkennen und Fernpiloten vor dem Einflug warnen, so dass diese sofortige und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung dieser Verletzung ergreifen können.

Über das Portal zur Geo-Sensibilisierung, welches durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zur Verfügung gestellt wird, haben Drohnenhersteller der Klassen C1, C2 und C3 gem. Teil 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 die Möglichkeit, diese Geobasisdaten herunterzuladen. Um die Geobasisdaten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH über das bereitgestellte Formular, um einen User-Account zu erhalten.


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