Start- und Landeplätze für Hängegleiter
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Hängegleiterstart- und Landeplätzen. In der Nähe dieser Plätze wird naturgemäß die Mindestflughöhe über unbewohntem Gebiet von ca. 150 m (500 ft) unterschritten, wo der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in der offenen und speziellen Kategorie stattfinden kann.
Grundsätzlich muss ein Fernpilot jedes Kollisionsrisiko mit einem bemannten Luftfahrzeug vermeiden und einen Flug unterbrechen, wenn dessen Fortsetzung ein Risiko für andere Luftfahrzeuge, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum darstellen kann. Jedoch ist die erforderliche Sichtbarkeit anderer Luftverkehrsteilnehmer beim Betrieb außerhalb der direkten Sicht (BVLOS) nicht immer gegeben. Der Fernpilot hat damit keine Kenntnis, wo das ein Kollisionsrisiko bestehen könnte.
Zur Sensibilisierung und Information beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme werden daher die in Deutschland die existierenden Hängegleiterstart- und Landeplätze des Deutschen Hängegleiterverband e. V. (DHV) und des Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverband im Map Tool der dipul dargestellt. Diese Plätze sind keine geografischen Gebiete.
- Die Darstellung des Radius von 300 m um den Mittelpunkt der Hängegleiterstart- und Landeplätze gibt nicht den tatsächlichen Flugsektor wieder.
- Bitte beachten Sie, dass auch in der Nähe des markierten Bereiches mit Flugbetrieb zu rechnen ist.
- Die Start- und Landeplätze für Hängegleiter sind keine geografischen Gebiete.