Anträge für den Einflug in geografische Gebiete
Sie benötigen keine Genehmigung für Flüge innerhalb von geografischen Gebieten, wenn Sie die für das jeweilige Gebiet festgelegten Betriebsbedingungen einhalten können. Die Landesluftfahrtbehörden können in begründeten Fällen Abweichungen von den festgelegten Betriebsbedingungen zulassen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Flugort. In der unten dargestellten Tabelle sind die Landesluftfahrtbehörden mit den jeweiligen für die Antragstellung erforderlichen Dokumenten aufgelistet.
Ein Antrag wird je nach Landesluftfahrtbehörde in eine Allgemeinerlaubnis und eine Einzelerlaubnis unterteilt. Die grundsätzlich erteilte Allgemeinerlaubnis gilt für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel von zwei Jahren. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Kriterien zu erfüllen. Die allgemeine Zulassung von Abweichungen kann durch die Landesluftfahrtbehörde auch in Form einer Allgemeinverfügung erteilt werden. In diesem Fall können Sie unmittelbar von der durch die Landesluftfahrtbehörde veröffentlichten Genehmigung Gebrauch machen, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Eine Einzelerlaubnis ist erforderlich, wenn die Nutzung über den Umfang der Allgemeinerlaubnis hinausgeht, insbesondere, wenn abweichende Nebenbestimmungen erforderlich sind. Die Einzelerlaubnis ist örtlich, sachlich und zeitlich begrenzt.