Anträge in der speziellen Kategorie
Anträge in der speziellen Kategorie sind grundsätzlich an die Landesluftfahrtbehörden der entsprechenden Bundesländer zu stellen. Einige Länder haben allerdings die Zuständigkeit an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übertragen. Nachfolgend sind Informationen zum Ablauf der Antragsstellung, aufgeteilt nach LBA und Landesluftfahrtbehörde dargestellt.
Folgende Bundesländer haben die Zuständigkeit an das LBA übertragen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die verbleibenden Bundesländer werden durch die eigenen Landesluftfahrtbehörden betreut.
Zuständigkeit beim Luftfahrt-Bundesamt
Zur erfolgreichen Antragsstellung in der speziellen Kategorie bietet das LBA einen Leitfaden für Betriebsgenehmigungen an. Diese Hinweise sollten bei der Antragsstellung berücksichtigt werden, da hier spezifische Angaben zum Prozess gemacht werden, welche das Ausfüllen erleichtern. Das Antragsformular wird vom LBA zur Verfügung gestellt und ist entsprechend des Leitfadens auszufüllen. Ergänzend muss in der speziellen Kategorie eine Risikobewertung vorgenommen werden. Dafür ist dem Antrag eine SORA (Specific Operational Risk Assessment für Drohnen) oder alternativ eine PDRA (Predefined Risk Assessment) beizufügen.Es wird empfohlen, das Angebot des LBA wahrzunehmen und vor der Antragsstellung eine Rücksprache zu halten, damit entstandene Fragen zu einem frühen Zeitpunkt geklärt werden können.
Eine Terminvergabe erfolgt, nachdem die folgenden Unterlagen an das LBA per E-Mail (formlos an UAS-specific@lba.de) gesendet worden sind:
- erste Seite der SORA oder des jeweiligen PDRA,
- aussagekräftige Berechnung der Größe des Contingency Volumen und des Ground Risk Buffer und
- eine *.kml-Datei nach LBA-Standard, welche Flight Geography, Contingency Volumen und Ground Risk Buffer darstellt
Der vollständige Antrag kann per Mail (UAS-specific@lba.de) an das LBA übermittelt werden. Zur Erstellung des Betriebshandbuchs empfiehlt das LBA unbedingt die bereitgestellte Formulierungshilfe zu nutzen. Diese enthält eine Vorgabe für die Struktur und wichtige Details zum Inhalt des Handbuchs. Falls Betrieb auch im Ausland geplant ist, empfiehlt es sich das Handbuch direkt auf Englisch zu schreiben. Hierfür wird ebenfalls eine Formulierungshilfe bereitgestellt. Über die aktuelle Bearbeitungsdauer eines Antrags informiert das LBA direkt in der Rücksprache und auf seiner Website.Zuständigkeit bei den Landesluftfahrtbehörden
Die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden stellen für ihre Verfahren in der speziellen Kategorie ein eigenes Antragsformular zur Verfügung. Das Antragsformular der Landesluftfahrtbehörden ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zusätzlich ist dem Antrag eine SORA (Specific Operational Risk Assessment für Drohnen) oder alternativ eine PDRA (Pre-defined Risk Assessment) beizufügen. Zusätzlich zur Risikobewertung werden durch die Landesluftfahrtbehörden weitere Anlagen eingefordert, welche ebenfalls der Tabelle zu entnehmen sind.Der vollständige Antrag kann per Mail an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde übermittelt werden. Die Kontaktinformationen sind der Webseite der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden zu entnehmen.
Bundesland
Antragsformular Weitere Anlagen Baden-Württemberg Antrag auf Betriebsgenehmigung in der Kategorie speziell Hamburg Hessen (Darmstadt) Hessen (Kassel) Niedersachsen Die Richtigkeit und Aktualität der Dokumente kann nicht garantiert werden. Letzte Aktualisierung: 08.07.2024.
Koordination mit Luftraumnutzern
Bei einzelnen Flugvorhaben in der speziellen Kategorie (z. B. bei BVLOS) besteht die Möglichkeit, diese Betriebe mit anderen Luftraumnutzenden unverbindlich zu koordinieren. Hierzu bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:
Für den gewerblichen Hubschrauberbetrieb, zugelassene Hubschrauberlandeplätze und Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern:
über den Deutschen Hubschrauber Verband (DHV)
E-Mail: drohnen@dhv-org.de
Telefon: +49800 148 0580
Für den Luftsport (Segelflug, Gleitschirm- und Drachenflug, Modellflug, Ultraleichtflug, Ballonsport, Fallschirmsprung):
über den Luftsportverband Deutschland e.V. (LUVD)
E-Mail: uas-support@luvd.aero
über den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC)
E-Mail: m.morr@daec.de