Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Anträge in der speziellen Kategorie

Anträge in der speziellen Kategorie sind grundsätzlich an die Landesluftfahrtbehörden der entsprechenden Bundesländer zu stellen. Einige Länder haben allerdings die Zuständigkeit an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übertragen. Nachfolgend sind Informationen zum Ablauf der Antragsstellung, aufgeteilt nach LBA und Landesluftfahrtbehörde dargestellt.

Folgende Bundesländer haben die Zuständigkeit an das LBA übertragen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die verbleibenden Bundesländer werden durch die eigenen Landesluftfahrtbehörden betreut.



Koordination mit Luftraumnutzern

Bei einzelnen Flugvorhaben in der speziellen Kategorie (z. B. bei BVLOS) besteht die Möglichkeit, diese Betriebe mit anderen Luftraumnutzenden  unverbindlich zu koordinieren. Hierzu bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:

Für den gewerblichen Hubschrauberbetrieb, zugelassene Hubschrauberlandeplätze und Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern:
über den Deutschen Hubschrauber Verband (DHV)
E-Mail: drohnen@dhv-org.de
Telefon: +49800 148 0580

Für den Luftsport (Segelflug, Gleitschirm- und Drachenflug, Modellflug, Ultraleichtflug, Ballonsport, Fallschirmsprung):
über den Luftsportverband Deutschland e.V. (LUVD)
E-Mail: uas-support@luvd.aero

über den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC)
E-Mail: m.morr@daec.de